Totalschaden oder Diebstahl – plötzlich stehen Sie ohne Fahrzeug da. Ihr erster Gedanke: Zum Glück gibt es ja die Kasko-Versicherung. Aber Vorsicht: Sie erstattet lediglich den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Für ein neues Auto müssen Sie also zuzahlen.
Hier springt der Kaufpreisschutz* ein: Er ersetzt Ihnen die Differenz zwischen dem ursprünglichem Kaufpreis und Ihrem Wiederbeschaffungswert.
*mit Klicken dieses Linkes verlassen Sie die Seite der bhg Autohandelsgesellschaft und werden weitergeleitet auf die Seite der Volkswagen Financial Service AG auf der Sie Ihren gewünschten Vertrag abschließen können.
Der Kaufpreisschutz sichert Sie ab.
*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) oder einen Lkw bis 3,5t zulassen.
**Abschließbar bis drei Monate nach Fahrzeugzulassung.
*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) oder einen Lkw bis 3,5t zulassen.
**Vorausgesetzt, die Kfz-Versicherung wurde ebenfalls bei der Volkswagen Autoversicherung AG, als Risikoträger, abgeschlossen.