Ersparen Sie sich finanziellen Verlust.

Kaufpreisschutz.*

Totalschaden oder Diebstahl – plötzlich stehen Sie ohne Fahrzeug da. Ihr erster Gedanke: Zum Glück gibt es ja die Kasko-Versicherung. Aber Vorsicht: Sie erstattet lediglich den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Für ein neues Auto müssen Sie also zuzahlen. 

Hier springt der Kaufpreisschutz* ein: Er ersetzt Ihnen die Differenz zwischen dem ursprünglichem Kaufpreis und Ihrem Wiederbeschaffungswert. 

Kaufpreisschutz.*

*mit Klicken dieses Linkes verlassen Sie die Seite der bhg Autohandelsgesellschaft und werden weitergeleitet auf die Seite der Volkswagen Financial Service AG auf der Sie Ihren gewünschten Vertrag abschließen können.

Ihr Fahrzeug wurde gestohlen oder hat einen Totalschaden?

Der Kaufpreisschutz* im Überblick

Der Kaufpreisschutz sichert Sie ab.

  • Erstattet die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Kaufpreis im Falle eines Totalschadens oder Totaldiebstahls
  • Maximale Deckungssumme von 50.000 Euro
  • Abschließbar für Neu- und Gebrauchtwagen – unabhängig davon, ob diese finanziert oder bar bezahlt wurden**
  • Gilt bei Haftpflicht- und Kaskoschäden
  • Zahlung in monatlichen Beitragsraten

*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) oder einen Lkw bis 3,5t zulassen.

**Abschließbar bis drei Monate nach Fahrzeugzulassung.

Die wesentlichen Merkmale des Kaufpreisschutzes.*

  • Unterstützung im Schadenfall: Bei Unfall mit Totalschaden oder -diebstahl, sorgt der Kaufpreisschutz für eine Erstattung der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Kaufpreis.
  • Erleichtert die Fahrzeugneubeschaffung: Dank der Erstattung besitzen Sie zusätzliche finanzielle Mittel, um zeitnah ein neues Fahrzeug zu beschaffen.
  • Übernahme der Selbstbeteiligung: Sind Sie zusätzlich im Rahmen der Kfz-Versicherung vollkaskoversichert, wird Ihnen die Selbstbeteiligung im Schadenfall erlassen.**
  • Nachträglich abschließbar: Sie können den Kaufpreisschutz noch innerhalb der ersten drei Monate nach Fahrzeugzulassung abschließen.

*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) oder einen Lkw bis 3,5t zulassen.

**Vorausgesetzt, die Kfz-Versicherung wurde ebenfalls bei der Volkswagen Autoversicherung AG, als Risikoträger, abgeschlossen.