Nutzen Sie die Wechselwochen, um aus unserem Bestand sofort verfügbarer Fahrzeuge oder den SEAT Neuwagenangeboten zu wählen.
Ergänzend stehen Ihnen unsere Services für Räder und Reifen mit professionellem Räderwechsel, Einlagerung und Wintercheck zur Verfügung. Auch Ihre Kfz-Versicherung können Sie bequem wechseln und direkt von Vorteilen profitieren.
Wir erweitern unser Netzwerk und sind ab sofort nicht nur in Reutlingen, sondern auch in Tübingen, Tübingen, Albstadt, Ettlingen, Rottweil, Bühl, Freiburg und Kehl für Sie da. Ob Wartung, Reparatur oder Fahrzeug-Check – wir bieten Ihnen Service ganz in Ihrer Nähe.
Profitieren Sie jetzt von attraktiven steuerlichen Regelungen beim Elektro-Dienstwagen: Mit der 0,25 %-Regelung¹ für vollelektrische Fahrzeuge bis 100.000 € Bruttolistenpreis und der 0,5 %-Regelung¹ für Hybridmodelle reduzieren Sie Ihre Versteuerung spürbar.
Zusätzlich können Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 eine Sonderabschreibung von 75 %² im ersten Jahr nutzen – ein starker Impuls für Ihre E-Mobilität. Alle Infos auf einen Blick.
Der Sommer bringt leider nicht nur schönes Wetter mit sich – sondern manchmal auch starke Unwetter.
Um sicher zugehen, dass Ihr Fahrzeug den letzten Hagel gut überstanden hat, überprüfen unsere Spezialisten kostenlos die Karosserie Ihres Fahrzeugs.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin an einem unserer Standorte. Natürlich halten wir Sie während der Reparatur mit einem Ersatzfahrzeug mobil.
Die bhg Autohandelsgesellschaft mbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Marke SEAT in Reutlingen. Hier finden Sie eine vielfältige Auswahl an SEAT Neuwagen und Gebrauchtwagen – vom sportlichen Stadtauto bis hin zum geräumigen Familienfahrzeug. Attraktive Finanzierungs- und Leasingangebote machen Ihren SEAT besonders erschwinglich und passen sich individuell an Ihre persönliche Situation an. Für Business- und Großkunden halten wir zudem exklusive Angebote bereit, die wir mit einer persönlichen Betreuung kombinieren. Überzeugen Sie sich selbst bei einer Probefahrt in Reutlingen und lernen Sie Ihr Wunschmodell hautnah kennen. Unser engagiertes Mitarbeiterteam steht Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und Leidenschaft für die Marke SEAT zur Seite.
SEAT Verkauf und Service: Persönliche Beratung und Betreuung
Bei uns stehen Sie als Kunde mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Ganz gleich, ob Sie sich für den Kauf eines SEAT Neuwagens interessieren, einen gepflegten Gebrauchtwagen suchen oder eine Wartung, Reparatur oder Fahrzeugpflege in Auftrag geben möchten – wir beraten Sie umfassend und persönlich. „Ihr Vertrauen verdienen – jeden Tag!“ ist unser Leitsatz, den wir bei jedem Kontakt leben.
Ihre SEAT Standorte in der Nähe
In Reutlingen präsentieren wir Ihnen die neuesten SEAT Modelle und eine große Auswahl an Gebrauchtwagen. Darüber hinaus sind wir mit einem starken Servicenetz in Ihrer Nähe vertreten. Unsere SEAT Service-Standorte finden Sie in Albstadt, Bühl, Ettlingen, Freiburg, Kehl, Rottweil sowie in Tübingen an der Schaffhausenstraße und an der Europastraße. An allen Standorten profitieren Sie von einem umfassenden Leistungsspektrum – von Wartung und Reparaturen über Inspektionen bis hin zu individueller Beratung rund um Finanzierung und Leasing.
bhg – Ihr SEAT Partner vor Ort
Mit SEAT entscheiden Sie sich für innovative Technik, spanisches Design und zuverlässige Qualität. Mit der bhg haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen nicht nur beim Autokauf, sondern auch langfristig im Service kompetent zur Verfügung steht.
Besuchen Sie uns in Reutlingen oder an einem unserer Service-Standorte und entdecken Sie die Welt von SEAT bei der bhg. Wir freuen uns auf Sie!
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.